Arbeitsvisum

Für Beschäftigung im Ausland mit Arbeitgebersponsoring, Fachkräftevisa und innerbetriebliche Versetzungen.

Ein Arbeitsvisum berechtigt ausländische Fachkräfte zur Beschäftigungsaufnahme in einem anderen Land. Im Gegensatz zu Geschäftsvisa (die lokale Beschäftigung untersagen) sind Arbeitsvisa explizit für Personen gedacht, die von einem Arbeitgeber im Gastland angestellt werden und Vergütung erhalten.

Die meisten Arbeitsvisasysteme erfordern Arbeitgebersponsoring – das Unternehmen muss nachweisen, dass es Ihre spezifischen Fähigkeiten benötigt und keine geeignete inländische Arbeitskraft verfügbar ist. Der Arbeitgeber initiiert üblicherweise den Antragsprozess und muss arbeitsrechtliche Vorgaben, Mindestgehälter und Meldepflichten einhalten.

Arbeitsvisa unterscheiden sich erheblich nach Land und Kategorie. Deutschland bietet beispielsweise die EU Blue Card für Hochqualifizierte, Fachkräftevisum für Beschäftigte mit Berufsausbildung, und ICT-Karte für innerbetriebliche Versetzungen.

Arbeiten in Deutschland

Deutschland hat sein Fachkräfteeinwanderungsgesetz modernisiert, um internationale Talente anzuziehen. Die EU Blue Card ist für Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss (Mindestgehalt: €45.300 jährlich, €41.042 für Mangelberufe). Das Fachkräftevisum gilt für Beschäftigte mit anerkannter Berufsausbildung.

Nach 33 Monaten Blue Card (21 Monate mit Deutsch B1) können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Mit Fachkräftevisum nach 4 Jahren. Deutschland erlaubt Familienmitgliedern von Blue-Card-Inhabern sofortigen Arbeitsmarktzugang.

Gängige Arbeitsvisakategorien

Fachkräftevisum (Deutschland): Für qualifizierte Beschäftigte mit anerkannter Berufsausbildung und konkretem Arbeitsplatzangebot. Seit 2024 mit erleichtertem Zugang.

EU Blue Card: Für Akademiker mit Hochschulabschluss. Gültig in allen EU-Ländern mit unterschiedlichen Gehaltsgrenzen. Schneller Weg zur Niederlassungserlaubnis.

Innerbetriebliche Versetzung (ICT): Für Mitarbeiter multinationaler Unternehmen. Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit erforderlich. EU-weite Mobilität nach 90 Tagen.

UK Skilled Worker: Punktesystem mit Mindestgehalt £38.700. Arbeitgeber benötigt Sponsor-Lizenz. Nach 5 Jahren Settlement möglich.

US H-1B: Für Fachkräfte in Spezialberufen (meist STEM). Jährliche Obergrenze (Cap), Lottery-System. Weg zur Green Card.

Allgemeine Anforderungen

  1. 1
    Konkretes Stellenangebot und Arbeitsvertrag

    Detaillierter Vertrag mit Position, Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit und Beschäftigungsdauer. Arbeitgeber muss registriert/lizenziert sein.

  2. 2
    Arbeitsmarktprüfung (falls erforderlich)

    Arbeitgeber muss nachweisen, dass Stelle ausgeschrieben wurde und keine geeignete inländische Kraft verfügbar. Blue Card und ICT meist befreit.

  3. 3
    Mindestgehalt

    Gehalt muss kategoriespezifische Schwellen erreichen. Deutschland Blue Card: €45.300; UK Skilled Worker: £38.700; US H-1B: Prevailing Wage.

  4. 4
    Berufsqualifikation

    Bildungsabschlüsse, Berufszulassungen oder Nachweis relevanter Berufserfahrung. Ggf. Anerkennung ausländischer Abschlüsse erforderlich.

  5. 5
    Arbeitgeber-Sponsorlizenz

    Sponsorender Arbeitgeber benötigt gültige Lizenz zum Einstellen ausländischer Arbeitskräfte. Behördliche Prüfung und Compliance-Überwachung.

  6. 6
    Sicherheitsüberprüfungen

    Polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitsuntersuchung, gültiger Reisepass (meist 6+ Monate Gültigkeit).

Pflichten des sponsorenden Arbeitgebers

Sponsorende Arbeitgeber müssen üblicherweise:

  • Gültige Sponsor-Lizenz von Einwanderungsbehörden besitzen
  • Mindestgehalt für die Visakategorie zahlen oder übertreffen
  • Echte Vollzeitbeschäftigung gemäß Visaantrag bieten
  • Änderungen im Beschäftigungsstatus melden (Kündigung, Urlaub, Jobwechsel)
  • Unterlagen für Prüfungen durch Arbeits- und Einwanderungsbehörden vorhalten
  • Keine Verdrängung lokaler Arbeitskräfte oder Unterminierung des Arbeitsmarkts
  • In manchen Ländern: Beiträge zu Sozialversicherung, Ausbildungsabgaben oder Einwanderungsgebühren

Visum an bestimmten Arbeitgeber gebunden

In den meisten Ländern ist Ihr Arbeitsvisum an Ihren sponsorenden Arbeitgeber gebunden. Arbeitgeberwechsel, Beförderung zu wesentlich anderer Rolle oder Kündigung beeinflussen Ihren Visastatus.

Bei Arbeitgeberwechsel benötigen Sie typischerweise ein neues Arbeitsvisum oder Übertragung des Sponsorings. Arbeit für anderen Arbeitgeber ohne Genehmigung kann zu Visaentzug, Ausweisung und künftigen Einreisesperren führen.

Bei Beschäftigungsende haben Sie möglicherweise eine Übergangsfrist (UK: 60 Tage, Deutschland: bis zu 3 Monate Arbeitslosengeld), um neues Sponsoring zu finden oder das Land zu verlassen. Planen Sie voraus.

Gültigkeitsdauer und Verlängerungen

Arbeitsvisa werden typischerweise für 1-4 Jahre initial erteilt, oft abgestimmt auf Vertragslaufzeit. Die meisten können verlängert werden, solange Beschäftigung fortbesteht und Visavoraussetzungen erfüllt bleiben.

Maximale Aufenthaltszeiten variieren: EU Blue Card 4 Jahre initial mit Niederlassungserlaubnis nach 33 Monaten; UK Skilled Worker bis zu 5 Jahre vor Settlement-Berechtigung; US H-1B 3 Jahre, verlängerbar auf 6 Jahre total (plus Verlängerungen bei laufendem Green-Card-Prozess).

Weg zur Niederlassungserlaubnis

Viele Arbeitsvisakategorien bieten nach nachhaltiger Beschäftigung Wege zur Niederlassungserlaubnis:

Deutschland: EU Blue Card nach 33 Monaten (21 Monate mit Deutsch B1), Fachkräftevisum nach 4 Jahren.

UK: Skilled Worker nach 5 Jahren kontinuierlichem Aufenthalt für Settlement.

Kanada: Arbeitsgenehmigungsinhaber können über Express Entry oder Provincial Nominee Programs beantragen.

Australien: Arbeitgeber-gesponserte Visa (subclass 186/187) können zu Permanent Residency führen.

Familiennachzug

Die meisten Arbeitsvisakategorien erlauben Mitnahme unmittelbarer Familienangehöriger (Ehepartner/Partner und unterhaltsberechtigte Kinder) mit Familienvisa.

Abhängigenrechte variieren: Deutschland und Australien erlauben Angehörigen sofortige Arbeitsaufnahme, andere erfordern separate Arbeitserlaubnis (US H-4, UK Dependent Visa). Alle erlauben typischerweise Schulbesuch.

Familiennachzug erhöht finanzielle Anforderungen – Sie müssen höheres Einkommen oder Ersparnisse nachweisen (typischerweise 50-100% Erhöhung pro Angehörigem).

Häufige Ablehnungsgründe

  • Arbeitgeber besitzt keine gültige Sponsor-Lizenz oder hat Compliance-Probleme
  • Gehalt unter Mindestschwelle für Visakategorie
  • Stelle erfüllt nicht Qualifikationsniveau-Anforderungen (muss professionell/qualifiziert sein)
  • Gescheiterte Arbeitsmarktprüfung – geeignete lokale Kandidaten waren verfügbar
  • Unzureichende oder nicht anerkannte Qualifikationen
  • Frühere Einwanderungsverstöße oder Overstays
  • Zweifel an Echtheit des Stellenangebots oder Arbeitgeber-Legitimität
  • Unvollständige Dokumentation oder Unstimmigkeiten im Antrag

Praktische Tipps für deutsche Arbeitnehmer im Ausland

Recherchieren Sie Visakategorien frühzeitig. Verschiedene Wege haben unterschiedliche Anforderungen – was für eine Person funktioniert, passt möglicherweise nicht zu Ihrer Situation.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber lizenzierter Sponsor ist, bevor Sie ein Jobangebot annehmen. Nicht lizenzierte Arbeitgeber können keine Arbeitsvisa sponsorn.

Verhandeln Sie Gehalt sorgfältig. Liegt es unter der Visaschwelle, wird Ihr Antrag abgelehnt, unabhängig von anderen Qualifikationen.

Führen Sie detaillierte Beschäftigungsunterlagen: Verträge, Gehaltsabrechnungen, Steuerdokumente, Leistungsbeurteilungen. Essentiell für Verlängerungen und Niederlassungserlaubnisanträge.

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