Übersicht
Visumdienste
Konsularische Dienste
Handels- und Exportunterstützung
Kultur- und Bildungsprogramme
Zuständigkeitsbereich
Terminvereinbarung
Besondere Hinweise
Nein. Österreich gehört zur EU und zum Schengen-Raum, daher reisen Österreicherinnen und Österreicher mit Personalausweis oder Reisepass nach Portugal und halten sich ohne Visum auf. Dasselbe gilt für EU- und EWR-Bürger mit Wohnsitz in Österreich sowie für slowenische Staatsangehörige, für die die Botschaft ebenfalls zuständig ist.
Möglicherweise. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum erfordert, beantragen Sie nach Termin in der Konsularabteilung in Wien ein Visum für kurzfristige Aufenthalte (Typ C) für Reisen bis zu 90 Tagen oder ein nationales Visum (Typ D) für längere Aufenthalte, Arbeit, Studium oder Familiennachzug.
Nach Termin in der Konsularabteilung in Wien, unter +43 1 585 37 20 (sconsular.viena@mne.pt). Die Honorarkonsulate in Salzburg, Innsbruck, Linz und Graz helfen bei ersten Fragen, doch Reisepass und Bürgerkarte werden über die Wiener Abteilung ausgestellt. Bringen Sie die für die jeweilige Leistung erforderlichen Unterlagen mit.
Stellen Sie Ihren Antrag online — schnell, sicher und Schritt für Schritt.