Serbische Botschaft in Wien

Botschaft von Serbien in Wien, Österreich

Übersicht

Die Botschaft der Republik Serbien in Wien ist die diplomatische Vertretung Serbiens in Österreich. Sie betreut die große serbische Gemeinschaft in Österreich, bearbeitet Visumanträge österreichischer und anderer Antragsteller, die nach Serbien reisen, und fördert die bilateralen Beziehungen. Serbien unterhält zudem ein Generalkonsulat in Salzburg als zusätzliche konsularische Vertretung in Westösterreich.

Visumdienste

Österreichische Staatsangehörige benötigen für kurze touristische oder geschäftliche Aufenthalte in Serbien kein Visum. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich, die ein serbisches Visum benötigen, stellen ihren Antrag bei der Botschaft mit gültigem Reisepass, ausgefülltem Antragsformular, Passfoto, Unterkunftsnachweis und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel; die Anforderungen variieren je nach Staatsangehörigkeit und Reisezweck.

Konsularische Dienste

Die Botschaft bietet Passanträge und -verlängerungen, Personenstandsdienstleistungen, notarielle Unterstützung und Nothilfe für serbische Staatsangehörige in Österreich — eine der größten serbischen Gemeinschaften in Westeuropa, die sich über Jahrzehnte der Arbeitsmigration gebildet hat. Antragsteller sollten bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat Salzburg nachfragen, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist.

Handels- und Exportunterstützung

Serbien und Österreich pflegen eine aktive Handels- und Investitionsbeziehung; österreichische Unternehmen sind im serbischen Banken-, Einzelhandels- und Fertigungssektor präsent, während serbische Exporte nach Österreich unter anderem landwirtschaftliche Produkte und Maschinenbaukomponenten umfassen. Die Botschaft unterstützt Handelsdelegationen und geschäftliche Kontakte zwischen beiden Ländern.

Zuständigkeitsbereich

Österreich.

Terminvereinbarung

Konsularische Termine werden vorab telefonisch oder per E-Mail vereinbart.

Besondere Hinweise

Der Nationalfeiertag Serbiens (Tag der Staatlichkeit) ist der 15. Februar.

Nutzen Sie diese Visaja-Seite als Ausgangspunkt und bestätigen Sie geltende Regeln vor der Antragstellung direkt bei der offiziellen Stelle.